Allgemeine Verkaufsbedingungen (Inland)

1.0 Allgemeiner Geltungsbereich

1.1 Für unsere Geschäftsbeziehungen mit inländischen Kunden gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Inland), sofern nicht in unserem Angebot oder in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes angegeben ist; Änderungen und Ergänzungen sind nur insoweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich und schriftlich angegeben oder bestätigt worden sind. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Inland) gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Inland) abweichender Bedingungen eines Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Inland) gelten nur gegenüber Unternehmen / Unternehmern im Sinn von § 310 (1) BGB.

1.3 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Inland) gelten für alle künftigen Geschäfte mit einem Kunden.

 

2.0 Angebote, Art und Umfang der Lieferungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich angegeben haben.

2.2 Für Art und Umfang der Lieferungen sind nur unsere schriftlichen Bestätigungen maßgebend.

2.3 Technische Gegebenheiten können Abweichungen gegenüber der bestellten Menge um +/- 3 % bedingen. Solche Abweichungen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

2.4 Die auf den einzelnen Kartons angegebenen Mengen sind Circa-Angaben. Der Inhalt aller jeweils gelieferten Kartons entspricht der jeweiligen vertraglichen Menge, vorbehaltlich etwaiger Abweichungen gemäß obiger Ziff. 2.3

 

3.0 Preise

3.1 Unsere Preise beziehen sich auf jeweils 1.000 Stück, netto und ab Werk einschließlich unserer üblichen Verpackung.

3.2 Mehrkosten für besondere Verpackungsarten gehen zu Lasten des Kunden.

3.3 Sofern deutsche Mehrwertsteuer für eine Lieferung anfällt, die auf Anforderung des Kunden innerhalb Deutschlands durchgeführt wird, werden wir die entsprechende Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung stellen.

 

4.0 Zahlungsbedingungen

4.1 Innerhalb von 30 Tagen netto oder innerhalb von 10 Werktagen mit 2% Skonto, jeweils gerechnet ab Rechnungsdatum.

4.2 Zahlungen haben ohne jeden Abzug zu erfolgen und frei der Zahlstelle, die wir z. B. in der Rechnung, angegeben haben.

4.3 Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund jeweiliger ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen; Diskontzinsen und alle Spesen trägt der Kunde.

4.4 Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unstrittig oder rechtskräftig sind.

4.5 Im Fall verspäteter Zahlung sind wir, unbeschadet anderer Rechte, berechtigt, Zinsen für den ausstehenden Betrag zu verlangen, mindestens jedoch 4% p. a. über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

 

5.0 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum.

5.2 Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nur berechtigt, unsere Erzeugnisse im regelmäßigen Geschäftsverkehr zu verwenden; die Erzeugnisse dürfen nicht verpfändet oder als Sicherheit vergeben werden. Veräußert der Kunde unsere Vorbehaltsware oder Behälter, in die unsere ihm gelieferten Erzeugnisse eingebaut sind, so tritt er uns seine Forderungen aus solchen Verkäufen in Höhe unserer zu diesem Zeitpunkt noch gegen ihn offen stehenden Forderungen ab.

5.3  Wir sind berechtigt, die Abtretung der Forderungen dem jeweiligen Schuldner unseres Kunden offen zu legen und Zahlung an uns zu verlangen, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen gegenüber uns in Verzug ist, seine Zahlungen eingestellt hat oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf unsere Anforderung unverzüglich alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen.

5.4  Verstößt der Kunde gegen Verpflichtungen, die er im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt gegenüber uns hat oder müssen wir gegen Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware intervenieren, so hat der Kunde sämtliche uns hierdurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.

5.5  Auf Verlangen des Kunden werden wir von den uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl Sicherheiten insoweit freigeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % übersteigt.

 

6.0  Lieferzeit und Verspätung

6.1 Lieferzeiten sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend vereinbart wurden.Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist ab Werk versandbereit ist.

6.2 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist und wir termingemäß alle vom Kunden beizubringenden Informationen erhalten haben.

6.3 Führen höhere Gewalt und dergleichen, einschließlich Streik und Aussperrung, oder andere Umstände, für die wir nicht verantwortlich sind, zu einer Lieferverzögerung, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert.Wird die Lieferzeit aus anderen als den in Ziff. 6.2 / 6.3 genannten Gründen überschritten, kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen, vorausgesetzt, er kann nachweisen, dass er durch die Verspätung Schaden erlitten hat; die Verzugsentschädigung beträgt pro vollendete Woche der Verspätung 0,5% bis zur Höhe von insgesamt 5% vom Wert der verspäteten Lieferung bzw. des verspäteten Teils einer Lieferung. Entschädigungsansprüche für Lieferverspätungen, die über dievorgenannte Grenze von 5% hinausgehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend haften. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.             

 

7.0 Versand, Transportversicherung, Transportgefahr

7.1 Den Versand führen wir nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Anforderung des Kunden durch, die Anforderung hat der Kunde innerhalb einer Woche nach Bestellung anzuzeigen; das gleiche gilt bezüglich der Transportversicherung. Versand und Transportversicherung werden nach unserem besten Wissen ausgeführt bzw. ausgewählt, darüber hinaus haften wir nicht für Verspätungen, Schäden und dergleichen.

7.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung ab Werk versandbereit ist. Ist der Versand auf Anforderung des Kunden verzögert oder aus Gründen, für die der Kunde verantwortlich ist, so geht die Gefahr für die Zeit einer solchen Verzögerung auf den Kunden über.

 

8.0 Untersuchungen, Gewährleistung

Der Kunde hat unsere Erzeugnisse unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang zu untersuchen. Ferner hat der Kunde eine repräsentative Menge jeder Lieferung auf allen Verarbeitungsstufen der vorgesehenen Produktionsanlagen zu prüfen, bevor er unsere Erzeugnisse z. B. in Serien- bzw. Massenproduktion für seine Zwecke verwendet.Der Kunde hat Fehler schriftlich unmittelbar nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, jedoch nicht später als 1 Jahr nach Versandbereitschaft der entsprechenden Lieferung.

8.2 Unsere Erzeugnisse sind in ihren unterschiedlichen Spezifikationen nur für das entsprechende Sprühgut verwendbar. Daher haften wir nicht für Fehler, mangelnde Übereinstimmung, Fehlanpassung, Störungen und dergleichen, die anläßlich oder im Zusammenhang mit anderen Verwendungen unserer Erzeugnisse entstehen können, es sei denn, dass wir ausdrücklich zuvor unsere schriftliche Genehmigung erteilt haben, nachdem wir über das Sprühgut informiert wurden, für das unsere Erzeugnisse verwendet werden sollen.

8.3 Während der Gewährleistungszeit von 1 Jahr ab Versandbereitschaft der Erzeugnisse haften wir für Mängel unserer Erzeugnisse in der Weise, dass wir kostenfrei die Anzahl der mangelhaften Erzeugnisse ersetzen; hierbei ist vorausgesetzt, dass die Anzahl der mangelhaften Erzeugnisse sich auf mindestens 1% des entsprechenden Vertrages bezieht und ferner, dass der Kunde die Benachrichtigungen gemäß Ziff. 8.1 rechtzeitig übermittelt hat. Wir haften nicht für die Folgen, wenn der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß handelt oder Reparaturen durchführt. Wenn wir eine uns berechtigterweise gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne die fehlerhaften Erzeugnisse zu ersetzen, so kann der Kunde den Vertrag rückgängig machen oder Preisminderung verlangen. Die Bestimmungen über Gewährleistungsfristen gemäß Ziff. 8.1 - 8.3 gelten nicht, soweit längere Fristen gesetzlich zwingend sind. Alle weiteren Ansprüche in Gewährleistungsfällen sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, von Garantien oder von leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich zwingend haften; das gleiche gilt für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

8.4 Rücklieferungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung, ohne diese werden wir keine Rücklieferungen annehmen.

 

9.0 Beratungen

Die Dienstleistungen unserer Laboratorien und unseres Kundendienstes sind nur beratend. Sie werden nach unserem besten Wissen durchgeführt, sind jedoch unverbindliche Empfehlungen. Der Kunde ist nicht von der Durchführung eigener Prüfungen und dergleichen entbunden.

 

10.0 Haftungsbegrenzung

Soweit nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Inland) anders festgelegt, haften wir für einen Schaden des Kunden nur dann, wenn der Schaden von uns, von unseren Angestellten oder von anderen durch uns bestimmten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziff. 8.3 und 10.1 gilt nicht für Ansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person sowie nicht für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften.

 

11.0 Datenschutz, anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Kundendaten, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten, benutzen und speichern wir EDV-mäßig nur in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz; der Kunde ist mit der Benutzung und Speicherung für Zwecke im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung einverstanden.

11.2 Für die vertragliche Beziehung und für alle Geschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen ist jedoch die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG).

11.3 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hochheim / Main.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Inland) ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, falls diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Inland) unvollständig sind.

 

Aero Pump GmbH, Dr.-Ruben-Rausing-Straße 5,
D – 65239 Hochheim/Main

Stand 08.2002

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